Allgemeines
1. Eine Trainingseinheit beträgt in der Regel 45 Minuten, eine Trainingswoche fünf Tage, ein Trainingsmonat vier Wochen.
Das Training dient der beruflichen Ausbildung auf Veranlassung des Arbeitgebers oder der ordnungsgemäßen Vorbereitung auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung.
2. Grundsätzlich können, trotz sorgfältiger Planung, terminliche Zusagen nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Lehrkräfte gegeben werden. Wir bemühen uns, den umseitigen Kursbeginn einzuhalten. Ein verbindlicher Trainingsbeginn kann erst nach unserer schriftlichen Bestätigung garantiert werden.
Die umseitige Anmeldung gilt für den Zeitraum von sechs Wochen nach Einschreibedatum. Sollte das Institut innerhalb dieses Zeitraums nicht in der Lage sein, den vereinbarten Kurs zu starten, so ist die Einschreibung hinfällig.
Bei Festschreibung eines Kursbeginns gilt die Vertragsbindung bis zu zwei Wochen nach diesem umseitig genannten Termin. Eine eventuelle Anreise sollte erst nach unserer schriftlichen Bestätigung erfolgen. Diese ergeht in der Regel bis spätestens einer Woche vor Kursbeginn.
3. Alle Verwaltungsangelegenheiten, im Besonderen Terminabsprachen, sind ausschließlich mit der Verwaltung zu vereinbaren, da andere Personen z.B. Lehrkräfte nicht dazu berechtigt sind.
Haftung
1. Der Trainingsbesuch erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Für haftpflichtversicherte Risiken beschränkt sich die Haftung auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung. Im Übrigen sind Schadenser- satzansprüche gegen das Institut, gleich aus welchem Rechtsgrunde oder welcher Schadensart, ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Kündigung, Absagen, Abbruch etc.
1. Eine Kündigung der umseitigen Einschreibung bzw. ein Abbruch oder ein Rücktritt vor Vollzug ist nur aus wichtigem Grund möglich.
2. Jede Kündigung bzw. jeder Abbruch bedarf zu ihrer/seiner Wirksamkeit der Schriftform.
3. Bei Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Teilnahmebeginn erheben wir eine Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Gesamt- gebühr. Diese Gebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird.
4. Nicht abgenommene vereinbarte Trainingseinheiten (Einzel-, Duo, Firmencharter) werden als erteilt berechnet, es sei denn, dass Absagen von einzelnen Trainingsstunden bis 14.00 Uhr des vorausgehenden Werktages dem Sekretariat unter 0911-240 56 22 oder kundenberatung@linguademia.de mitgeteilt werden (für Montag spätestens bis Freitag der Vorwoche, 12.00 Uhr). Trainingsstunden, die danach abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.
5. Bei Gruppen-Trainingseinheiten (Duo bzw. Firmencharter) können Verabredungen nur gemeinsam getroffen werden.
6. Sollte die Teilnahme am Training unzumutbar sein, so können noch nicht erteilte Trainingseinheiten auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Trainingsgebühren ist nicht möglich.
7. Wird ein Training (Einzel-, Duo, Firmencharter) unterbrochen, so verfallen noch nicht abgenommene Trainingseinheiten, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten das Training wieder aufgenommen wird.
Fälligkeit
1. Die vereinbarten Gebühren sind nach Erhalt (einer) entsprechenden/r Rechnung(en) gemäß des/den vereinbarten Zahlungstermin(en) zu entrichten.
2. Bei Firmencharter sind die monatlichen Kursgebühren unabhängig von der Teilnahme einzelner Teilnehmer zu entrichten.
Datenschutz
Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicher- stellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns, als auch von unseren externen Dienstleistern, beachtet werden. Hinsichtlich unseres Umgangs mit personenbezogenen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://linguademia.net/datenschutzerklaerung
Sonstiges
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand, auch für Vollkaufleute und juristische Personen, ist Nürnberg.